Hinweise – Risiko

Bei Beteiligungsangeboten handelt es sich um eine langfristige angelegte, unternehmerische Investition.
Anleger sollten unternehmerische Beteiligungen grundsätzlich nur dann eingehen, wenn sie sich eine Meinung über das Anlageziel gebildet haben und
sicher sind, über genügend Informationen darüber zu verfügen, um das Risiko des Engagements zu überblicken. Anleger sollten grundsätzlich aufgrund
ihrer privaten Vermögens-Situation in der Lage sein, eingegangene unternehmerische Risiken zu verkraften. Deshalb sollte generell nur ein Teil des
Vermögens eines Anlegers in eine unternehmerische Beteiligung wie die – HCB Investments, investiert werden.
Lassen Sie sich zu Ihrer eigenen Sicherheit von einem Sachverständigen Ihres Vertrauens, beispielsweise einem Vermögens- oder Steuerberater,
Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt beraten. Änderungen der bestehenden Steuergesetze, der Verwaltungsanweisungen und – Richtlinien, aber auch der
individuellen Auslegung von Steuergesetzen durch die zuständigen Finanzbehörden können zu erheblichen Steuerbelastungen sowohl für die Gesellschaft
als auch bei Gesellschaftern führen.